Rechtliches
AGB
Stand: 4. September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der BMZ Mark-Zwuschen UG (haftungsbeschränkt), Ringstraße 5, 06917 Jessen (Elster) OT Mark-Zwuschen (nachfolgend „JELIVO“) und ihren Kunden über Softwareentwicklung, Engineering, Prototyping, Beratung, digitale Produkte und sonstige im Angebot bezeichnete Leistungen.
„Unternehmer“ ist ein Kunde, der bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. „Verbraucher“ ist eine natürliche Person, die überwiegend zu Zwecken handelt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Angebote und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf jelivo.de ist unverbindlich und kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung von JELIVO, Unterzeichnung eines Angebots/Vertrags oder Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Vereinbarung zustande.
Leistungsumfang, Termine, Vergütung und gegebenenfalls Nutzungsrechte bestimmen sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung.
3. Leistungsumfang und Änderungen
JELIVO erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem bei Vertragsschluss festgelegten Leistungsumfang. Angaben zu Terminen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss können Auswirkungen auf Vergütung, Termine und technische Umsetzung haben. JELIVO ist berechtigt, vor Umsetzung eine Anpassung des Angebots oder eine gesonderte Beauftragung zu verlangen. Bis zur Einigung über einen Änderungswunsch darf JELIVO die Arbeiten auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Umfangs fortsetzen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugänge, Testdaten und Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien verantwortlich.
Verzögert sich die Leistung wegen fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Nachweisbarer zusätzlicher Aufwand kann nach der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung berechnet werden, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
5. Vergütung und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegenüber Verbrauchern einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern eine solche anfällt.
Rechnungen sind zu dem im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Fehlt eine besondere Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugsregeln. JELIVO kann bei Projektleistungen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt vereinbaren oder verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
6. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen und eine Abnahme vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Abnahmevorschriften. Unternehmer haben erkennbare Abweichungen bei der Abnahme möglichst konkret zu dokumentieren. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte uneingeschränkt bestehen.
7. Nutzungsrechte, Quellcode und Vorbestehendes
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn geschaffenen Arbeitsergebnissen. Umfang, Dauer, Gebiet und Übertragbarkeit richten sich nach dem vereinbarten Vertragszweck.
Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks, allgemeine Module, Methoden, Know-how, Konzepte und wiederverwendbare Komponenten von JELIVO verbleiben bei JELIVO. Soweit solche Bestandteile zur Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlich sind, erhält der Kunde daran ein für den Vertragszweck ausreichendes Nutzungsrecht. Rechte an Open-Source- oder Drittkomponenten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
Eine Herausgabe von Quellcode, Entwicklungsdateien oder internen Werkzeugen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich zwingend aus dem konkreten Vertragszweck ergibt.
8. Rechte an Kundenmaterial
Der Kunde räumt JELIVO die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an bereitgestellten Texten, Daten, Marken, Bildern, Software und sonstigen Materialien ein. Der Kunde sichert zu, hierzu berechtigt zu sein. Bei berechtigten Ansprüchen Dritter wegen vom Kunden bereitgestellter Materialien stellt ein Unternehmer JELIVO von den daraus entstehenden Ansprüchen und angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit der Unternehmer die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
9. Mängelrechte
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte, einschließlich der zwingenden Vorschriften für digitale Produkte, soweit diese anwendbar sind.
Gegenüber Unternehmern ist JELIVO bei berechtigten Mängeln zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Unternehmer die gesetzlichen weiteren Rechte zu. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten für Kaufleute bleiben unberührt.
10. Haftung
JELIVO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von JELIVO.
11. Datensicherung und Testumgebung
Der Kunde bleibt für eine angemessene Sicherung seiner eigenen produktiven Daten verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich Datensicherungsleistungen durch JELIVO vereinbart wurden. Vor Eingriffen in produktive Systeme soll der Kunde aktuelle Sicherungen vorhalten. JELIVO kann Tests und Entwicklungsarbeiten in geeigneten Testumgebungen durchführen.
12. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Kunden, seiner Marken oder konkreter Projekte als Referenz erfolgt nur, wenn dies vereinbart oder anderweitig rechtlich zulässig ist.
13. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
14. Verbraucher, Fernabsatz und Widerruf
Kommt mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz ein Vertrag zustande und besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung. Die bloße Nutzung der Informationswebsite oder das Absenden einer Kontaktanfrage führt noch nicht zu einem kostenpflichtigen Vertrag.
Eine allgemeine Information zum Widerruf ist unter Widerrufsbelehrung abrufbar. Maßgeblich ist die für den konkreten Vertrag erteilte Belehrung.
15. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
16. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind; gesetzlich zwingende Aufrechnungsrechte bleiben unberührt. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von JELIVO Gerichtsstand. JELIVO bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.